Reflexionstage für Fahrlehreranwärter im Ausbildungspraktikum

Das Fahrlehrergesetz (hier die Ausbildungsverordnung § 1 Abs. 5) schreibt für Fahrlehreranwärter, die sich bereits im Ausbildungspraktikum befinden, zwei Reflexionsphasen in einer Fahrlehrerausbildungsstätte vor. Wir bieten dies auch für Anwärter, die nicht bei uns ausgebildet wurden kostenpflichtig an.

 

Die erste Phase dauert zwei zusammenhänge Tage und soll möglichst am Ende des zweiten Praktikum-Monats stattfinden. Die letzte Reflexions-Phase dauert fünf zusammenhängende Tage und soll möglichst am Ende des vierten Praktikum-Monats erfolgen. In der Regel orientieren sich unsere Termine am Ausbildungsstand unserer Fahrlehrer BE Kurse.

 

Kurz und knackig ...

Kurs-Infos

  • Kursart: Vollzeit
  • Anzahl der Unterrichtseinheiten: 16 bzw. 40
  • Kursdauer: 2 Tage bzw. 5 Tage

Voraussetzungen

  • Fahrlehreranwärter im Ausbildungspraktikum 

Ausbildungsziele

  • Erfahrungsaustausch mit anderen Fahrlehreranwärter
  • Praktische Übungen zu geplanten Ausbildungsvorhaben
  • Abgleich der vorgeschriebenen Aufzeichnungen
  • Vorbereitung auf die anstehenden Lehrproben
  • Gegenseitiges Beurteilen von Ausbildungsabschnitten