Fahrlehrer Fortbildungen

Mit Einführung des neuen Fahrlehrergesetzes 2018 erfolgten auch einige grundlegende Änderungen hinsichtlich der Fortbildungspflichten. Wenn Sie wegen der Bonusregelung oder einem Fristbeginn verunsichert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Fahrlehrer-Behörde auf.


Erste Fortbildungswoche: KW 46


Fortbildungen für Fahrlehrer gem. FahrlG § 53 (1)

  • Montag, 11.11.24   (Tag 1 der 3-tägigen Fortbildung)

Thema: folgt

Dozent: folgt

  • Dienstag, 12.11.24   (Tag 2 der 3-tägigen Fortbildung)

Thema: folgt
Dozent: folgt

  • Mittwoch, 13.11.24   (Tag 3 der 3-tägigen Fortbildung)

Thema: folgt

Dozent: folgt 

 

  • Donnerstag, 14.11.24   (einzelner Fortbildungstag)  

Thema: folgt

Dozent: folgt

  • Freitag, 15.11.24  (einzelner Fortbildungstag)

Thema: folgt
Dozent: folgt

 


Zweite Fortbildungswoche: KW 47


Fortbildung für BKF-Ausbilder gem. BKrFQG § 7                                                                                      und für Fahrlehrer (Klasse CE/DE)  gem. FahrlG § 53 (1)

  • Montag, 18.11.24    (Dozenten-Fortbildung nach BkrFQV)

Thema: folgt
Dozent: folgt
Hinweis: Die Fortbildungsdauer beträgt 8 Zeitstunden plus Pausen, die Veranstaltung geht von 08:30 bis 17:30 Uhr. Es gibt für die Teilnahme an diesem Tag zwei Bescheinigungen: § 7 BKrFQG und § 53 (1) FahrlG. Eine frühere Beendigung der Kursteilnahme nach 8 UE und nur eine Bescheinigung nach § 53 (1) FahrlG ist nicht möglich.

 


Fortbildung für Seminarleiter Aufbauseminar (ASF) gem. FahrlG § 53 (2)

  • Dienstag, 19.11.24
    Thema: folgt
    Dozent: folgt

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer (AFL) gem. FahrlG § 53 (3)

  • Mittwoch, 20.11.24

Thema: folgt

Dozent: folgt  


Fortbildung für Seminarleiter Verkehrspädagogik (FES) gem. FahrlG § 53 (2)

  • Donnerstag, 21.11.24
  • Thema: folgt
    Dozent:
     folgt

Bonus Regelungen gem. FahrlG § 53 Abs. 5 - Stand 01/2020
Bonus Regelungen gem. FahrlG § 53 Abs. 5 - Stand 01/2020

Fahrlehrerfortbildung

  • Jeder Fahrlehrer hat (...) alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Diese Lehrgänge sind an aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Hiervon kann der Fahrlehrer abweichen; dann sind vier Fortbildungstage zu besuchen.
  • Bonusregelung:  Bei Teilnahme an speziellen Fortbildungen gibt es einen Bonus auf die 4-tägige Fortbildungspflicht: für Seminarleiter ASF (-1 Tag) oder FES (-1 Tag) sowie für Ausbildungsfahrlehrer AFL (-1 Tag). Mindestens ein Tag "normaler" Fahrlehrerfortbildung gem. § 53 (1) ist aber in jedem 4-Jahres-Zeitraum zu absolvieren!

Fortbildung für Seminarleiter FES und ASF

  • Inhaber einer Seminarerlaubnis Aufbauseminar oder einer Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik haben alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung für die jeweilige Erlaubnis teilzunehmen.
  • Bonusregelung zur normalen Fahrlehrerfortbildung möglich: Minus einen Tag/zwei Tage auf die 4-tägige Fahrlehrerfortbildung.

AFL und verantwortliche Leiter einer Ausbildungsfahrschule

  • Ausbildungsfahrlehrer nach FahrlG § 16 und die Leitung von Ausbildungsfahrschulen haben außerdem alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem die Erlaubnis erteilt wurde.
  • Bonusregelung zur normalen Fahrlehrerfortbildung möglich: Minus einen Tag auf die 4-tägige Fahrlehrerfortbildung (drei statt vier Tage). 

Kurs-Infos

  • Kursart: Vollzeit
  • Anzahl der Unterrichtseinheiten: 8 pro Fortbildungstag 

Voraussetzungen

  • Vorbesitz: Fahrlehrerlaubnis, Ausbildungsfahrlehrer bzw. die entsprechende Seminarerlaubnis
  • Vorbesitz Fahrerlaubnis: Entsprechende Ausbildungsklasse (bei Fahrverboten informieren Sie uns bitte), ggf. sind Fahrtage während der Fortbildung geplant

Ausbildungsziele gem. Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

  • Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts einschließlich des Fahrlehrerrechts,
  • Änderung der Verhältnisse im Straßenverkehr und im Kraftfahrwesen,
  • Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts, Verkehrspädagogik,
  • Verkehrspolitische und umweltpolitische Perspektiven mit Bezug zum Straßenverkehr,
  • Betriebswirtschaftliche und organisatorische Fragen, die für den Betrieb einer Fahrschule von Bedeutung sind, und
  • Nachhaltige Mobilität insbesondere alternative Antriebsformen, Fahrerassistenzsysteme und E-Mobilität

 

  • Unfallentwicklung im Straßenverkehr und ihre Ursachen
  • Verstöße im Straßenverkehr und ihre Ursachen
  • Wege zur Beeinflussung von auffälligen Kraftfahrern
  • Methoden zur Kursleitung und Moderationstechnik

 

  • Weiterentwicklung des Fahrlehrerrechts
  • Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts
  • Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung der Qualitätskriterien guter Ausbildung
  • Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung des beruflichen Erlebens und Verhaltens
  • Verfahren und Methoden zur Rückmeldung und Beratung