Fahrlehrer Fortbildungen

Mit Einführung des neuen Fahrlehrergesetz 2018, erfolgten auch einige grundlegende Änderungen hinsichtlich der Fortbildungspflichten. Die Sinnhaftigkeit mancher Neuigkeiten erschließt sich selbst uns nicht immer sofort. Aber es existieren leider auch diverse Fehlinterpretationen oder viel zu enge Auslegungen durch Organisationen aus unserer Branche selbst. Wenn Sie wegen der Bonusregelung oder einem Fristbeginn verunsichert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Fahrlehrer-Behörde auf.


Fahrlehrer-Fortbildung gem. FahrlG § 53 (1)

  • Montag, 13.11.23
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  • Dienstag, 14.11.23
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  • Mittwoch, 15.11.23
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  • Donnerstag, 16.11.23
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  • Freitag, 17.11.23
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BKF-Ausbilder und Fahrlehrer-Fortbildung (Klasse C/D) gem. BKrFQGV § 7 und inkl. FahrlG § 53 (1)

  • Montag, 20.11.23
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Seminarleiter-Fortbildung Aufbauseminar (ASF) gem. FahrlG § 53 (2)

  • Dienstag, 21.11.23
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Seminarleiter-Fortbildung Verkehrspädagogik (FES) gem. FahrlG § 53 (2)

  • Mittwoch, 22.11.23
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Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer (AFL) gem. FahrlG § 53 (3)

  • Mittwoch, 22.11.23
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  • Donnerstag, 23.11.23
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Mit Einführung des neuen Fahrlehrergesetz 2018, erfolgten auch einige grundlegende Änderungen hinsichtlich der Fortbildungspflichten. Die Sinnhaftigkeit mancher Neuigkeiten erschließt sich selbst uns nicht immer sofort. Aber es existieren leider auch diverse Fehlinterpretationen oder viel zu enge Auslegungen durch Organisationen aus unserer Branche selbst. Wenn Sie wegen der Bonusregelung oder einem Fristbeginn verunsichert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Fahrlehrer-Behörde auf.


Bonus Regelungen gem. FahrlG § 53 Abs. 5 - Stand 01/2020
Bonus Regelungen gem. FahrlG § 53 Abs. 5 - Stand 01/2020

Fahrlehrerfortbildung

  • Jeder Fahrlehrer hat (...) alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Die Lehrgänge sind an aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Hiervon kann der Fahrlehrer abweichen; die Dauer der Fortbildung beträgt dann vier Tage.
  • Bonusregelung für Seminarleiter FES (-1) oder ASF (-1) und AFL (-1) auf die 4-tägige möglich. Mindestens ein Tag ist aber zu absolvieren!

Fortbildung für Seminarleiter FES und ASF

  • Inhaber einer Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik oder einer Seminarerlaubnis Aufbauseminar haben ferner alle zwei Jahre an jeweils einer eintägigen Fortbildung für die jeweilige Erlaubnis teilzunehmen.
  • Bonusregel zur normalen Fahrlehrerfortbildung möglich! Minus einen/zwei Tag(e) auf die 4-tägige Fahrlehrerfortbildung, also bestenfalls einen statt vier Tage.

AFL und verantwortliche Leiter einer Ausbildungsfahrschule

  • Ausbildungsfahrlehrer nach FahrlG § 16 und die Leitung von Ausbildungsfahrschulen haben außerdem alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem die Erlaubnis erteilt wurde.
  • Bonusregel zur normalen Fahrlehrerfortbildung möglich! Minus einen Tag auf die 4-tägige Fahrlehrerfortbildung (drei statt vier Tage). 

Kurs-Infos

  • Kursart: Vollzeit
  • Anzahl der Unterrichtseinheiten: 8 pro Fortbildungstag 

Voraussetzungen

  • Vorbesitz: Fahrlehrerlaubnis, Ausbildungsfahrlehrer bzw. die entsprechende Seminarerlaubnis
  • Vorbesitz Fahrerlaubnis: Entsprechende Ausbildungsklasse (bei Fahrverboten informieren Sie uns bitte), ggf. sind Fahrtage während der Fortbildung geplant

Ausbildungsziele gem. Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

  • Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts einschließlich des Fahrlehrerrechts,
  • Änderung der Verhältnisse im Straßenverkehr und im Kraftfahrwesen,
  • Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts, Verkehrspädagogik,
  • Verkehrspolitische und umweltpolitische Perspektiven mit Bezug zum Straßenverkehr,
  • Betriebswirtschaftliche und organisatorische Fragen, die für den Betrieb einer Fahrschule von Bedeutung sind, und
  • Nachhaltige Mobilität insbesondere alternative Antriebsformen, Fahrerassistenzsysteme und E-Mobilität

 

  • Unfallentwicklung im Straßenverkehr und ihre Ursachen
  • Verstöße im Straßenverkehr und ihre Ursachen
  • Wege zur Beeinflussung von auffälligen Kraftfahrern
  • Methoden zur Kursleitung und Moderationstechnik

 

  • Weiterentwicklung des Fahrlehrerrechts
  • Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts
  • Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung der Qualitätskriterien guter Ausbildung
  • Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung des beruflichen Erlebens und Verhaltens
  • Verfahren und Methoden zur Rückmeldung und Beratung