Fahrlehrer Fortbildungen

Mit Einführung des neuen Fahrlehrergesetzes 2018 erfolgten auch einige grundlegende Änderungen hinsichtlich der Fortbildungspflichten. Wenn Sie wegen der Bonusregelung oder einem Fristbeginn verunsichert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Fahrlehrer-Behörde auf.


Erste Fortbildungswoche: KW 46


Fortbildungen für Fahrlehrer gem. FahrlG § 53 (1)

  • Montag, 13.11.23   (Tag 1 der 3-tägigen Fortbildung)

Thema ganztags: TECHNIK: Neues aus der Forschung und Entwicklung zum Straßenverkehr in Theorie und Praxis

Dozenten: Theorie-Teil vormittags im VKS: Prof. Hans-Werner GROH, htw saar Ingenieurwissenschaften; Fahrzeugtechnik

Praxis-Teil nachmittags im HTZ in Burbach: Prof. Horst Wieker + Mitarbeiter Jonas Vogt, Prof. Steffen Hütter + Mitarbeiter, Prof. Hans-Werner Groh + Mitarbeiter Florian Petry

  • Dienstag, 14.11.23   (Tag 2 der 3-tägigen Fortbildung)

Thema ganztags: KOMMUNIKATION in herausfordernden Situationen
Dozenten: Theorie-Teil im VKS: Dr. Sandra HAHN M.A., htw saar Sozialwissenschaften, Roman MICHEL, Kriminalhauptkommissar i.R.

Praxis-Teil im Hof des VKS

  • Mittwoch, 15.11.23   (Tag 3 der 3-tägigen Fortbildung)

Thema am Vormittag: VERKEHRSRECHT mit aktuellen Problemen und Urteilen

Dozent: Christoph M. HERTWIG, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht; Kanzlei in SB

 

Thema am Nachmittag: GESUNDHEIT UND ARBEITSSICHERHEIT im Fahrlehrerberuf
Dozent: Dr. med. Edgar SAUSEN, Allgemeinmediziner und Arbeitsmediziner; Praxis in SB - Bübingen

 

  • Donnerstag, 16.11.23   (einzelner Fortbildungstag)  

Thema ganztags: TECHNIK: Neues aus der Forschung und Entwicklung in Theorie und Praxis

Dozenten: Theorie-Teil vormittags im VKS: Prof. Dr.-Ing. Hans-Werner GROH, htw saar Ingenieurwissenschaften; Fahrzeugtechnik

Praxis-Teil nachmittags im HTZ in Burbach: Prof. Horst Wieker + Mitarbeiter Jonas Vogt, Prof. Steffen Hütter + Mitarbeiter, Prof. Hans-Werner Groh + Mitarbeiter Florian Petry

 

  • Freitag, 17.11.23  (einzelner Fortbildungstag)

Thema ganztags: KOMMUNIKATION in herausfordernden Situationen
Dozenten: Theorie-Teil vormittags im VKS: Dr. Sandra HAHN M.A., htw saar Sozialwissenschaften, Roman MICHEL, Kriminalhauptkommissar i.R.

Praxis-Teil nachmittags im Hof des VKS

 


Zweite Fortbildungswoche: KW 47


Fortbildung für BKF-Ausbilder gem. BKrFQG § 7                                                                                      und für Fahrlehrer (Klasse CE/DE)  gem. FahrlG § 53 (1)

  • Montag, 20.11.23    (Dozenten-Fortbildung nach BkrFQV)

Thema ganztags: LADUNGSSICHERUNG auf Straßenfahrzeugen u.a.m. 
Dozent: Holger LEMMER
Hinweis 1: Diese Veranstaltung ist für alle Personen, die in der BKF-Ausbildung tätig sind; ebenso ist sie für Fahrlehrer der Klassen CE bzw. DE.
Hinweis 2: Die Fortbildungsdauer beträgt 8 Zeitstunden plus Pausen, die Veranstaltung geht von 08:30 bis 17:30 Uhr. Es gibt für die Teilnahme an diesem Tag zwei Bescheinigungen: § 7 BKrFQG und § 53 (1) FahrlG. Eine frühere Beendigung der Kursteilnahme nach 8 UE und nur eine Bescheinigung nach § 53 (1) FahrlG ist nicht möglich.

 


Fortbildung für Seminarleiter Aufbauseminar (ASF) gem. FahrlG § 53 (2)

  • Dienstag, 21.11.23
    Inhalte: Fortbildung nach gesetzlicher Vorschrift, Neuerungen bei Rahmenbedingungen und Inhalten, Methodenkompetenz erweitern, Module ausprobieren; gerne können eigene Materialien mitgebracht und vorgestellt werden.
    Dozenten: Gerhard Bücher, FL und ASF-Seminarleiter; Christian Adamski, Pädagoge; beide Stammdozenten beim VKS

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer (AFL) gem. FahrlG § 53 (3)

  • Mittwoch, 22.11.23    (erster Tag zur Auswahl)

Thema am Vormittag: Der erste Monat mit dem neuen Fahrlehrer-Praktikanten - Rolle und Bedeutung des AFL

Dozentin: Dorothee HEUKE, Stammdozentin beim VKS und AFL in SB

 

Thema am Nachmittag: Der Fahrlehrer-Praktikant und die erste Fahrstunde seines ersten Fahrschülers

Dozent: Jens OPP, Fachdozent beim VKS und AFL in KL

  • Donnerstag, 23.11.23    (zweiter Tag zur Auswahl)

Themen: gleich wie Mittwoch
Dozenten: gleich wie Mittwoch

 


Fortbildung für Seminarleiter Verkehrspädagogik (FES) gem. FahrlG § 53 (2)

  • Freitag, 24.11.23
  • Inhalte: Fortbildung nach gesetzlicher Vorschrift, Austausch zu bisherigen Erfahrungen, Ideen für neuen Schwung bei FES-Angeboten; gegenseitiges Kennenlernen von FES-Seminarleitern und Verkehrspsychologen.
    Dozenten:
    Gerhard BÜCHER, FES-Seminarleiter, und Christian ADAMSKI, Pädagoge, beide Stammdozenten beim VKS; Anke JAHNKE, Verkehrspsychologin mit Praxis in SB; Stefanie SOMMER (angefragt), Verkehrspsychologin in SB

Bonus Regelungen gem. FahrlG § 53 Abs. 5 - Stand 01/2020
Bonus Regelungen gem. FahrlG § 53 Abs. 5 - Stand 01/2020

Fahrlehrerfortbildung

  • Jeder Fahrlehrer hat (...) alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Diese Lehrgänge sind an aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Hiervon kann der Fahrlehrer abweichen; dann sind vier Fortbildungstage zu besuchen.
  • Bonusregelung:  Bei Teilnahme an speziellen Fortbildungen gibt es einen Bonus auf die 4-tägige Fortbildungspflicht: für Seminarleiter ASF (-1 Tag) oder FES (-1 Tag) sowie für Ausbildungsfahrlehrer AFL (-1 Tag). Mindestens ein Tag "normaler" Fahrlehrerfortbildung gem. § 53 (1) ist aber in jedem 4-Jahres-Zeitraum zu absolvieren!

Fortbildung für Seminarleiter FES und ASF

  • Inhaber einer Seminarerlaubnis Aufbauseminar oder einer Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik haben alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung für die jeweilige Erlaubnis teilzunehmen.
  • Bonusregelung zur normalen Fahrlehrerfortbildung möglich: Minus einen Tag/zwei Tage auf die 4-tägige Fahrlehrerfortbildung.

AFL und verantwortliche Leiter einer Ausbildungsfahrschule

  • Ausbildungsfahrlehrer nach FahrlG § 16 und die Leitung von Ausbildungsfahrschulen haben außerdem alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem die Erlaubnis erteilt wurde.
  • Bonusregelung zur normalen Fahrlehrerfortbildung möglich: Minus einen Tag auf die 4-tägige Fahrlehrerfortbildung (drei statt vier Tage). 

Kurs-Infos

  • Kursart: Vollzeit
  • Anzahl der Unterrichtseinheiten: 8 pro Fortbildungstag 

Voraussetzungen

  • Vorbesitz: Fahrlehrerlaubnis, Ausbildungsfahrlehrer bzw. die entsprechende Seminarerlaubnis
  • Vorbesitz Fahrerlaubnis: Entsprechende Ausbildungsklasse (bei Fahrverboten informieren Sie uns bitte), ggf. sind Fahrtage während der Fortbildung geplant

Ausbildungsziele gem. Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

  • Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts einschließlich des Fahrlehrerrechts,
  • Änderung der Verhältnisse im Straßenverkehr und im Kraftfahrwesen,
  • Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts, Verkehrspädagogik,
  • Verkehrspolitische und umweltpolitische Perspektiven mit Bezug zum Straßenverkehr,
  • Betriebswirtschaftliche und organisatorische Fragen, die für den Betrieb einer Fahrschule von Bedeutung sind, und
  • Nachhaltige Mobilität insbesondere alternative Antriebsformen, Fahrerassistenzsysteme und E-Mobilität

 

  • Unfallentwicklung im Straßenverkehr und ihre Ursachen
  • Verstöße im Straßenverkehr und ihre Ursachen
  • Wege zur Beeinflussung von auffälligen Kraftfahrern
  • Methoden zur Kursleitung und Moderationstechnik

 

  • Weiterentwicklung des Fahrlehrerrechts
  • Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts
  • Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung der Qualitätskriterien guter Ausbildung
  • Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung des beruflichen Erlebens und Verhaltens
  • Verfahren und Methoden zur Rückmeldung und Beratung