Mit Einführung des neuen Fahrlehrergesetzes 2018 erfolgten auch einige grundlegende Änderungen hinsichtlich der Fortbildungspflichten. Wenn Sie wegen der Bonusregelung oder einem Fristbeginn
verunsichert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Fahrlehrer-Behörde auf.
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Montag, 11.11.24 (Tag 1 der 3-tägigen Fortbildung)
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Dienstag, 12.11.24 (Tag 2 der 3-tägigen Fortbildung)
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Mittwoch, 13.11.24 (Tag 3 der 3-tägigen Fortbildung)
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Donnerstag, 14.11.24 (einzelner Fortbildungstag)
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Freitag, 15.11.24 (einzelner Fortbildungstag)
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Freitag, 15.11.24 (Dozenten-Fortbildung nach BkrFQV)
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Hinweis: Die Fortbildungsdauer beträgt 8 Zeitstunden plus Pausen, die Veranstaltung geht von 08:30 bis 17:30 Uhr. Es gibt für die Teilnahme an diesem Tag zwei
Bescheinigungen: § 7 BKrFQG und § 53 (1) FahrlG. Eine frühere Beendigung der Kursteilnahme nach 8 UE und nur eine Bescheinigung nach § 53 (1) FahrlG ist nicht möglich.
Fahrlehrerfortbildung
- Jeder Fahrlehrer hat (...) alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Diese Lehrgänge sind an aufeinanderfolgenden Tagen
durchzuführen. Hiervon kann der Fahrlehrer abweichen; dann sind vier Fortbildungstage zu besuchen.
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Bonusregelung: Bei Teilnahme an speziellen Fortbildungen gibt es einen Bonus auf die 4-tägige Fortbildungspflicht: für Seminarleiter ASF (-1 Tag) oder FES (-1 Tag)
sowie für Ausbildungsfahrlehrer AFL (-1 Tag). Mindestens ein Tag "normaler" Fahrlehrerfortbildung gem. § 53 (1) ist aber in jedem 4-Jahres-Zeitraum zu absolvieren!
Fortbildung für Seminarleiter FES und ASF
- Inhaber einer Seminarerlaubnis Aufbauseminar oder einer Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik haben alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung für die jeweilige
Erlaubnis teilzunehmen.
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Bonusregelung zur normalen Fahrlehrerfortbildung möglich: Minus einen Tag/zwei Tage auf die 4-tägige Fahrlehrerfortbildung.
AFL und verantwortliche Leiter einer Ausbildungsfahrschule
- Ausbildungsfahrlehrer nach FahrlG § 16 und die Leitung von Ausbildungsfahrschulen haben außerdem alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem
die Erlaubnis erteilt wurde.
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Bonusregelung zur normalen Fahrlehrerfortbildung möglich: Minus einen Tag auf die 4-tägige Fahrlehrerfortbildung (drei statt vier Tage).