Um auf dem neuesten Stand zu sein, sich untereinander auszutauschen oder auch um neue Ideen für die eigene Ausbildung zu erfinden: Unsere Fortbildungen sollen alle Fahrlehrer/-innen ansprechen!
Wir sind bemüht, unseren eigenen Stil im gesetzlichen Handlungsrahmen zu finden. Langeweile war gestern. Aber vor der Kür kommt die Pflicht. Erst recht, wenn Sie mehrere Befähigungen aufrecht
erhalten wollen, sollten Sie Ihre Fortbildungstage sinnvoll kombinieren und auch fest einplanen.
Mit Einführung des neuen Fahrlehrergesetz 2018, erfolgten auch einige grundlegende Änderungen hinsichtlich der Fortbildungspflichten. Die Sinnhaftigkeit mancher Neuigkeiten erschließt sich selbst
uns nicht immer sofort. Aber es existieren leider auch diverse Fehlinterpretationen oder viel zu enge Auslegungen durch Organisationen aus unserer Branche selbst. Wenn Sie wegen
der Bonusregelung oder einem Fristbeginn verunsichert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Fahrlehrer-Behörde auf.
Fahrlehrer-Fortbildung
gem. FahrlG § 53 (1)
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[AUSGEBUCHT] Montag, den 14.11.22
Thema: Fahrzeug Elektrik/Elektronik, Labor angewandte Fahrzeugtechnik, Fahrzeugautomatisierung
Dozent: Herr Prof. Dr. Ing. Groh
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[AUSGEBUCHT] Dienstag, 15.11.22
Thema: Rechtliche (15. FeVuaÄndV), pädagogische und formelle Aspekten
Dozenten: Herr Siefert und Frau Heuke
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[AUSGEBUCHT] Mittwoch, 16.11.22
Thema: Suchtprävention/Suchterkennung im Straßenverkehr, BTM Straftaten
Dozent: Herr Nisius
- Donnerstag, den 17.11.22
Thema: Fahrzeug Elektrik/Elektronik, Labor angewandte Fahrzeugtechnik, Fahrzeugautomatisierung
Dozent: Herr Prof. Dr. Ing. Groh
- Freitag, den 18.11.22
Thema: Rechtliche (15. FeVuaÄndV), pädagogische und formelle Aspekten
Dozenten: Herr Siefert und Frau Heuke
Fortbildung für BKF-Ausbilder und Fahrlehrer-Fortbildung (Klasse C/D)
gem. BKrFQGV § 7 und inkl. FahrlG § 53 (1)
- Montag, 21.11.22
Thema: Stand aktueller Nutzfahrzeugtechnik
Dozent: Herr Prinz
Seminarleiter-Fortbildung Aufbauseminar (ASF)
gem. FahrlG § 53 (2)
- Dienstag, 22.11.22
Thema: gem. Lehrplan
Dozent: Herr Bücher
Seminarleiter-Fortbildung Verkehrspädagogik (FES)
gem. FahrlG § 53 (2)
- Mittwoch, 23.11.22
Thema: gem. Lehrplan
Dozent: Herr Bücher
Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer (AFL)
gem. FahrlG § 53 (3)
- Mittwoch, 23.11.22
Thema: gem. Lehrplan
Dozent: Herr Opp
Fahrlehrerfortbildung
- Jeder Fahrlehrer hat (...) alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Die Lehrgänge sind an aufeinanderfolgenden Tagen
durchzuführen. Hiervon kann der Fahrlehrer abweichen; die Dauer der Fortbildung beträgt dann vier Tage.
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Bonusregelung für Seminarleiter FES (-1) oder ASF (-1) und AFL (-1) auf die 4-tägige möglich. Mindestens ein Tag ist aber zu absolvieren!
Fortbildung für Seminarleiter FES und ASF
- Inhaber einer Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik oder einer Seminarerlaubnis Aufbauseminar haben ferner alle zwei Jahre an jeweils einer eintägigen Fortbildung für
die jeweilige Erlaubnis teilzunehmen.
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Bonusregel zur normalen Fahrlehrerfortbildung möglich! Minus einen/zwei Tag(e) auf die 4-tägige Fahrlehrerfortbildung, also bestenfalls einen statt vier Tage.
AFL und verantwortliche Leiter einer Ausbildungsfahrschule
- Ausbildungsfahrlehrer nach FahrlG § 16 und die Leitung von Ausbildungsfahrschulen haben außerdem alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem
die Erlaubnis erteilt wurde.
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Bonusregel zur normalen Fahrlehrerfortbildung möglich! Minus einen Tag auf die 4-tägige Fahrlehrerfortbildung (drei statt vier Tage).