Fahrlehrer Lkw

Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse C/CE erlaubt auch die Fahrausbildung der Klassen C1E und T. Diese sinnvolle Erweiterung der Lehrberechtigung eröffnet Ihnen den Einstieg in berufliche Themengebiete. Sie sind fachlich sicher im aktuellen Stand der Ladungssicherung, der Sozialvorschriften oder der wirtschaftlichen Fahrweise. Denn Sie bilden auch zukünftige Berufskraftfahrer aus. Ein Arbeitsplatz ist sehr wahrscheinlich garantiert. Entweder Sie werden in etablierten Lkw-Fahrschulen dringend gebraucht oder Sie bauen in Ihrem Unternehmen dieses Ausbildungsangebot von Grund auf neu auf. Kurz und knackig ...

Kurs-Infos

  • Kursart: Vollzeit
  • Anzahl der Unterrichtseinheiten: mind. 140 (284 inkl. Professionswissen Schwerfahrzeuge)
  • Kursdauer: 1 Monat (2 Monate inkl. Professionswissen Schwerfahrzeuge)
  • Anzahl der Prüfungen: 3

 

Wenn Sie bereits Fahrlehrer DE sind, verkürzt sich die Ausbildung um einen Monat. Ansonsten ist der Kurs "Professionswissen Schwerfahrzeuge" auch zu absolvieren. Sprechen Sie mit uns, wir finden eine Lösung.

Voraussetzungen

  • Deutschkenntnisse: Gut in Wort und Schrift (C1 Level empfohlen)
  • Charakterlich sowie geistig geeignet
  • Gesundheitliche Voraussetzungen: gem. Fahrerlaubnisverordnung Anlage 5 und 6 (Kraftfahrer)
  • Vorbesitz Fahrlehrerlaubnis: Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE
  • Vorbesitz Fahrerlaubnis: Klasse CE seit mindestens zwei Jahren

    Auszug FahrlG § 2 Abs. 2: Des zweijährigen Besitzes einer Fahrerlaubnis der Klasse CE oder D bedarf es nicht, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE oder D sechs Monate lang hauptberuflich – als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei überwiegend – Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer 60 Fahrstunden zu 45 Minuten umfassenden Zusatzausbildung in einer Fahrschule auf solchen Kraftfahrzeugen unterzogen hat.

Die Ausbildung kann auch beginnen, wenn noch nicht alle Voraussetzungen vorliegen. Bewerber die 50 Jahre oder älter sind, müssen ggf. weitere Voraussetzungen bei Antragstellung auf Ausbildung nachweisen.

 

Ausbildungsziele gem. Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung

  • Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten
  • Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
  • Fahraufgaben
  • Fahrkompetenzdefizite und Unfälle
  • Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete
  • Gütertransport- und Berufskraftfahrerrecht
  • Technische Grundlagen
  • Fahrphysik
  • Technische Aspekte umweltschonenden Fahrens
  • Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren