Fahrlehrer Auto

Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie die Fahrlehrerlaubnis Klasse B, BE und L besitzen möchten. Diese nennt man auch Grundfahrlehrerlaubnis. Um andere Klassen ausbilden zu dürfen, muss die Grundfahrlehrerlaubnis zuerst erworben werden. Unsere Erweiterungs-Angebote sind ein ebenso gefragter Bestandteil zum beruflichen Aufstieg. Ein ausführliches und kostenfreies Beratungsgespräch bei uns klärt alle Feinheiten und was genau im Vorfeld zu erledigen ist. Oder Sie besuchen uns ganz unkompliziert an unseren Informations-Abenden. Es gibt diverse Voraussetzungen zu erfüllen, sowohl zur Antragsstellung, vor den Prüfungsteilen und zur endgültigen Erteilung der Fahrlehrerlaubnis.

 

Lust auf eine spannende sowie erlebnisreiche Ausbildung beim VKS bekommen? Dann melden Sie sich bei uns, wir freuen uns auf Sie. Wir lösen Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und der Jobcenter ein. Für mehr Details dazu informieren sich über mögliche Förderungen.

 

Zu unserer Ausbildung gehören natürlich auch die Vorbereitungen auf die Fahrpraktische Prüfung sowie die vorgeschriebenen Reflexionstage bei uns während des Ausbildungspraktikums! Kurz und knackig ...

Kurs-Infos

  • Kursart: Vollzeit
  • Anzahl der Unterrichtseinheiten: mind. 1.000 bzw. mind. 330
  • Kursdauer: 8 Monate
  • inkl. zwei Hospitationsphasen in einer Ausbildungsfahrschule
  • inkl. praktische Ausbildung der Fahraufgaben B/BE mit unseren Fahrzeugen
  • inkl. der zwei bzw. fünftägigen Reflexions-Phasen während des Ausbildungspraktikums
  • Anschließendes Ausbildungspraktikum in einer Ausbildungsfahrschule: 4 Monate
  • Anzahl der Prüfungen insgesamt: 5

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Deutschkenntnisse: Gut in Wort und Schrift (C1 Sprach-Niveau empfohlen)
  • Charakterlich sowie geistig geeignet
  • Gesundheitliche Voraussetzungen: gem. Fahrerlaubnisverordnung Anlage 5 und 6 (Kraftfahrer)
  • Vorbildung: Abgeschlossene Berufsausbildung oder vergleichbar
  • Vorbesitz Fahrerlaubnis: Klasse B seit mindestens drei Jahren, Klasse BE bis zur ersten Prüfung

Die Ausbildung kann auch beginnen, wenn noch nicht alle Voraussetzungen vorliegen. Bewerber die 50 Jahre oder älter sind, müssen ggf. weitere Voraussetzungen bei Antragstellung auf Ausbildung nachweisen.

 

Ausbildungsziele gem. Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung

  • Strukturierung der Unterrichtseinheit
  • Motivierung der Fahrschüler und Praxisbezug
  • fachliche Vermittlung der Lehr-Lerninhalte
  • Binnendifferenzierung
  • angemessenes Reagieren auf Beiträge der Fahrschüler
  • Tempo der Vermittlung der Lehr-Lerninhalte
  • Festigung
  • Visualisierung der Lehr-Lerninhalte durch Medien
  • Qualität der Lehrvorträge
  • Organisation von Erfahrungsberichten
  • Organisation von Diskussionen
  • Durchführung von Lernkontrollen
  • Strukturierung der Übungsstunde
  • Orientierung am Ausbildungsstand des Fahrschülers
  • Qualität des Methodeneinsatzes
  • Qualität verbaler Anweisungen
  • fachliche Korrektheit der Lehr- bzw. Lerninhalte und Orientierung am Ausbildungsplan des Fahrlehrers
  • Schaffung einer guten Ausbildungsatmosphäre und
  • angemessenes Reagieren auf Fahrfehler