Ausbildungsfahrlehrer (AFL)

Nachwuchsförderung in Eigenregie bringt viele Chancen mit sich. Und wie so oft, auch ein paar Gefahren, die sich in vor allem von der rechtlichen Seite zeigen. Die Fahrlehreranwärter, deren Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule vorgeschrieben ist, sollten sehr gut betreut, motiviert aber insbesondere auch nach neuesten Erkenntnissen ausgebildet werden. Ihre Fahrschüler werden es Ihnen danken. Nur dann, so denken wir, werden die Nachwuchskräfte sich im Anschluss auch an die Fahrschule binden. Wir bereiten Sie darauf vor, dass ist sicher. 

 

Fahrschulinhaber, die in Ihrer Fahrschule mithilfe von Ausbildungsfahrlehrern eigene Fahrlehreranwärter ausbilden wollen, benötigen diese Einweisung ebenfalls! Ausbildungsfahrlehrer dürfen in dieser Position also nur in einer Ausbildungsfahrschule tätig sein.

 

Seit dem 01.01.2020 sollten Sie vor der Ausbildung bei uns, mit Ihrer für Sie zuständigen Fahrlehrerbehörde Kontakt aufnehmen. Grundsätzlich muss ein Antrag wie bei der Grundfahrlehrerlaubnis oder den Erweiterungsklassen nun gestellt werden. Die Voraussetzungen sind aber mit der Novellierung des FahrlG vereinfacht worden.

 

Kurz und knackig ...

Kurs-Infos

  • Kursart: Vollzeit
  • Anzahl der Unterrichtseinheiten: mind. 40
  • Kursdauer: 1 Woche

Voraussetzungen

  • Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird auf Antrag erteilt (Fahrlehrerbehörde) und in den letzten zwei Jahren erfolgreich an einem Einweisungsseminar gem. FahrlAusbVO Anl. 4 teilgenommen.
  • Vorbesitz Fahrlehrerlaubnis: Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE seit mindest drei Jahren im Besitz.

Ausbildungsinhalte gem. Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung

  • Kompetenzbereich „Recht“,
  • Kompetenzbereich "Betriebswirtschaft und Arbeitsorganisation“
  • Kompetenzbereich „Beobachten, Bewerten und Beurteilen“
  • Kompetenzbereich „Rückmelden und Beraten“

aber auch ...

  • Umfang und Inhalte des Ausbildungspraktikum von Fahrlehreranwärtern
  • Grundlagen zur Erteilung des Fahrlehrerschein nach neuem Recht
  • Pflichten des Ausbildungsfahrlehrers (AFL)
  • Pflichten von Fahrlehreranwärtern im Ausbildungspraktikum
  • Pflichten von Fahrschulinhabern bzw. von verantwortlichen Leitern in einer Ausbildungsfahrschule
  • Vorbereiten von Fahrlehreranwärtern auf die Lehrproben unter Einhaltung der Qualitätskriterien für den theoretischen und den praktischen Unterricht
  • Aktive Teilnahme am Einweisungsseminar und erkennbar zur Ausbildung von Fahrlehrern in einer Ausbildungsfahrschule geeignet